Opfer- und Zeugenhilfe in Hessen

Das Land Hessen erkennt an, dass Opfer und Zeugen von Straftaten Anspruch auf eine ihren speziellen Bedürfnissen angepasste professionelle psychosoziale Hilfe und Unterstützung haben. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe. Auf Veranlassung und mit Hilfe des Hessischen Ministeriums der Justiz sind daher in den vergangenen Jahren in Hessen nahezu flächendeckend Opferhilfeeinrichtungen entstanden, die sich dieser Aufgabe mit großem Erfolg widmen.

 

Diese gemeinnützigen Trägervereine erfüllen ordnungspolitische Aufgaben des Staates. Die  Rechtsform des Vereins hat das Land gewählt, um Schwellenängste der Betroffenen abzubauen. Auch soll ihnen ein zusätzlichen Gang zu einer weiteren Behörde erspart bleiben. Dadurch wird der institutionellen Schlechterstellung von Kriminalitätsopfern gegenüber Straftätern – für die die sozialen Dienst der Justiz mit Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Sozialarbeit im Strafvollzug umfangreiche Unterstützungen bereithalten – effektiv entgegengewirkt.


Einrichtungen in Hessen

Im Einzelnen sind in Hessen folgende staatlich geförderte Einrichtungen vorhanden:

Die psychosoziale Betreuung der Geschädigten und Zeugen durch fest angestellte und besonders ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen erfolgt kostenlos. Allein im Jahre 2022 haben die genannten Einrichtungen auf diese Weise etwa 2.500 Betroffene unterstützt. 

 

Das Land Hessen fördert die Trägervereine mit finanziellen Zuwendungen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung durch das Justizministerium. Sie allein reichen aber angesichts steigender Personal- und Sachkosten und knapper öffentlicher Kassen zur Deckung der Wirtschaftspläne der Vereine nicht aus. Im Einvernehmen zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und dem Hessischen Ministerium der Finanzen ist daher der "Förderverein für die Hessischen Opfer- und Zeugenhilfen e.V." gegründet worden. Alleiniger Satzungszweck dieses Fördervereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der genannten hessischen Opferhilfeeinrichtungen. Die zusätzlich erforderlichen Mittel sollen über Spenden und die Zuweisung von Geldauflagen durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgebracht werden

 

Beispiele aus der Arbeit der Opferhilfen finden Sie in deren Jahresberichten. Sie stehen online und sind unter den oben aufgezählten Namen der acht Vereine zu finden. 


Der Verein

Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt und in die bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geführte Liste der besonders förderungswürdigen Einrichtungen aufgenommen.

 

Seine Mitglieder sind aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder aus den oben genannten hessischen Opferhilfe-Vereinen. Der Vorstand besteht derzeit (2024) aus Vizepräsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main i. R. Klaus Schlitz, Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main i. R. Dr. Christoph Gebhardt und Günther Voß, Schlüchtern.